Bei einer Eigentumswohnung entscheidet der Grundriss. Bei einer Ferienwohnung oder einem möblierten Apartment entscheidet, ob eine Kaffeemaschine da ist.
Das klingt banal und wird trotzdem falsch gemacht. Die meisten Inserate zeigen fünfzehn Raumbilder und kein einziges Detail – und listen die Ausstattung darunter als Text auf, den niemand glaubt.
Warum Text nicht reicht
Bei Kurzzeitvermietung wird meist ohne Besichtigung gebucht. Wunderflats vermietet überwiegend so, bei Ferienwohnungen ist es die Regel. Das Bild ist damit nicht Werbung, sondern Beweismittel.
Eine Liste kann jeder schreiben. „Voll ausgestattete Küche" steht in jedem zweiten Inserat und bedeutet mal einen Herd mit zwei Töpfen, mal eine Küchenzeile, in der man kochen kann. Der Gast weiß das und rechnet mit dem schlechteren Fall.
Ein Foto der geöffneten Besteckschublade beendet die Diskussion in einer Sekunde.
Die Regel: Was Sie versprechen, sollten Sie zeigen. Was Sie nicht zeigen, existiert für den Buchenden nicht.
Die Motive, die Buchungen bringen
Küche. Die Kaffeemaschine einzeln – nicht als Punkt in der Raumtotale. Der Wasserkocher. Die geöffnete Besteckschublade. Der offene Schrank mit Töpfen, Pfannen und Tellern. Wenn ein Backofen vorhanden ist: geöffnet, damit man die Größe einschätzen kann.
Waschen. Waschmaschine und Trockner je ein Bild, dazu die Trockenmöglichkeit. Bei Aufenthalten über einer Woche ist das keine Nebensache.
Geschirrspüler. Eigenes Bild. Wer drei Monate bleibt, rechnet mit.
Arbeiten. Wenn ein Schreibtisch da ist, gehört er aufs Bild – möbliertes Wohnen auf Zeit heißt für viele Mieter Homeoffice. Steckdose in Reichweite, Stuhl mit Lehne, Licht.
Schlafen. Alle Schlafplätze sichtbar. Bei einem Schlafsofa: einmal zusammengeklappt, einmal ausgezogen.
Bad. Dusche und Wanne getrennt zeigen, falls beides vorhanden. Föhn, Handtücher, Ablagefläche.
Draußen. Balkon oder Terrasse mit Sitzmöglichkeit, nicht leer. Ein leerer Balkon sieht aus wie ein Balkon ohne Möbel – und ist es dann meistens auch.
Warum Details nicht statt der Totalen kommen
Ein Detailbild ohne Raumbild ist genauso nutzlos wie ein Raumbild ohne Details. Wer eine Kaffeemaschine sieht, aber nicht weiß, in welcher Küche sie steht, kann damit nichts anfangen.
Deshalb gilt die Reihenfolge: erst die Totale des Raums, dann die Details aus diesem Raum. Dann ist das Detail verortet, und der Betrachter setzt es automatisch an die richtige Stelle.
Das ist derselbe Grund, aus dem Verbindungsbilder wichtig sind – Bilder, die zeigen, wie Räume zusammenhängen. Ein Inserat ist eine Gebrauchsanweisung, keine Magazinstrecke.
Was Detailbilder außerdem leisten
Sie beantworten Fragen, bevor sie gestellt werden. Jede Anfrage, die Sie nicht beantworten müssen, spart Zeit – und jede Frage, die offen bleibt, führt bei einem Teil der Interessenten dazu, dass sie weiterklicken statt zu fragen.
Und sie schützen vor Enttäuschung. Wer die Küche gesehen hat, beschwert sich nicht darüber, dass sie klein ist. Wer sie nicht gesehen hat, hatte eine andere im Kopf.
Die Grenze
Details ersetzen keine Ausstattung. Ein Foto der einen Kochplatte macht sie nicht zu zwei. Und ein besonders vorteilhaft fotografiertes Detail, das den Gesamteindruck verfälscht, fällt auf Sie zurück – bei Plattformen mit Bewertungssystem sofort und öffentlich.
Zeigen Sie, was da ist. Was fehlt, erwähnen Sie im Text, bevor es jemand vor Ort feststellt.
Häufige Fragen
Wie viele Detailbilder sind sinnvoll? Sechs bis zehn bei einer normalen Wohnung, zusätzlich zu den Raumbildern.
Sollen Detailbilder auch im Titelbereich stehen? Nein. Die ersten Bilder zeigen Räume – bei Airbnb sind die ersten fünf die wichtigsten. Details kommen danach.
Was, wenn meine Ausstattung einfach ist? Dann zeigen Sie sie trotzdem. Ehrliche einfache Ausstattung ist besser als eine verschwiegene, die vor Ort auffällt.
Muss ich Verbrauchsmaterial zeigen? Nein. Kaffeepads, Spülmittel und Toilettenpapier gehören in den Text, nicht ins Bild – sie sind nicht dauerhaft Teil der Wohnung.
Gilt das auch für Maklerobjekte? Nur begrenzt. Beim Verkauf zählt die Immobilie, nicht die Ausstattung des Vorbesitzers. Bei möblierter Vermietung ist es umgekehrt.
